Checkseite: Hinterlegen beim Bundesanzeiger
Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen:
Ja, ich möchte einen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger hinterlegen.
Als Kleinstunternehmen können Sie Ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger hinterlegen.
Ich weiß nicht, ob ich meinen Jahresabschluss veröffentlichen oder hinterlegen soll.
Der Bilanz-Navigator ist eine kostenlose Online-Hilfe, die Sie durch Beantwortung von Fragen in wenigen Schritten zu einer Empfehlung für einen Beauftragungsweg führt.
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Bitte beachten Sie: Das gesetzlich zulässige Offenlegungsmedium für Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte hängt vom Beginn des zugrundeliegenden Geschäftsjahres ab.
- Offenlegung im Unternehmensregister: Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021
- Offenlegung im Bundesanzeiger: Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022
Die Nicht-Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung – falsches Offenlegungsmedium – kann letztlich dazu führen, dass eine Offenlegungssäumigkeit vorliegt und ein Ordnungsgeldverfahren droht.