Wonach richtet sich die Einstufung als Kleinstunternehmen?
Die Einstufung als Kleinstunternehmen richtet sich danach, ob 2 von 3 Größenkriterien (Schwellenwerte) – nämlich Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl – an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden.
Die maßgeblichen Schwellenwerte betragen bei Geschäftsjahresbeginn bis einschließlich 31.12.2022:
Die maßgeblichen Schwellenwerte betragen bei Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2022:
Weitere Informationen finden Sie unter „Wissenswertes – So geht´s – Jahresabschluss Hinterlegung“.