Wer darf einen Jahresabschluss hinterlegen?

Nur Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften haben die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss zu hinterlegen, sofern keine spezialgesellschaftliche Vorschrift dies untersagt.

Weitere Informationen finden Sie unter „Wissenswertes – So geht’s – Jahresabschluss Hinterlegung“.