Fragen & Antworten

 

Fragen und Antworten: Registrierung

Sollten Sie eine Frage haben, zu der Sie in diesem Bereich keine Antwort finden, so wenden Sie sich an unseren Service: 0 800 - 1 23 43 39 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig).

Soweit auf dieser Seite Rechtsauffassungen dargelegt werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht bindend sind und letztlich die Gerichte zu entscheiden haben.

Woher bekomme ich meine Zugangsdaten?

Indem Sie sich einmalig registrieren. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrieren“ in der Kopfzeile und füllen Sie die Pflichtfelder aus. Sie vergeben das Passwort selbst, Ihr Benutzername entspricht der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse. Nach Eingabe aller Daten erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, den Sie bitte durch Anklicken bestätigen um die Registrierung abzuschließen.

Was kann ich tun, wenn ich keine E-Mail mit Bestätigungslink erhalte, obwohl ich mich vollständig registriert habe?

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Anmelden" in der Kopfzeile und dann auf den Link "Registrierungs-E-Mail erneut zusenden". Wenn Sie trotzdem keine E-Mail erhalten, dann senden Sie bitte eine E-Mail an: registrierung@bundesanzeiger.de. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Wenn wir als Mutter- für mehrere Tochterunternehmen Einzelveröffentlichungen durchführen möchten, müssen wir uns dann für jedes dieser Unternehmen einzeln registrieren?

Nein. Sie wählen zu Beginn der Registrierung aus, ob Sie für Ihr eigenes Unternehmen (auch Behörde oder Gericht) oder für einen Dritten (zum Beispiel als Mutterunternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Agentur) veröffentlichen oder hinterlegen möchten. Nachdem Sie Ihre Registrierung abgeschlossen haben, legen Sie im Menü „Meine Daten“ unter „Tochter-Datenbank“ Ihre Tochterunternehmen an. Mit einer einzigen E-Mail-Adresse und dem dazugehörigen Passwort können Sie so alles verwalten (sehen Sie dazu auch „Was muss ich bei einer Veröffentlichung nach § 264 HGB beachten?“).

Warum kann ich unter „Firmenauswahl“ das für mein Unternehmen zuständige Registergericht nicht finden?

Das Registergericht könnte sich bspw. aufgrund von Zusammenlegungen geändert haben. Recherchieren Sie die aktuellen Daten unter www.handelsregister.de. Geben Sie hierfür in der Suchmaske die Registerart und den Firmennamen ein. Lassen Sie das Feld „Registergericht“ frei und suchen Sie nach Ihrem Unternehmen, um das für Ihr Unternehmen zuständige Registergericht zu erfahren.

Warum erhalte ich unter „Firmenauswahl“ bei Eingabe der Registerdaten und des Firmennamens keinen Treffer bzw. eine andere Firma angezeigt?

Überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und versuchen Sie es erneut. Recherchieren Sie die aktuellen Daten unter www.handelsregister.de. Geben Sie für den Firmennamen möglichst nur ein markantes Stichwort ein und lassen Sie abgekürzte Zusätze wie „AG“ oder „GmbH & Co. KG“ weg. Verzichten Sie auch auf Synonyme oder Abkürzungen. Geben Sie zum Beispiel „Bayerische Motorenwerke“ statt „BMW“ ein.

Warum kann ich im Menü „Meine Daten“ die Firmendaten nicht mehr ändern?

Sofern sich Ihr Unternehmen in Deutschland befindet und Sie bei der Registrierung Ihre Daten mit den im deutschen Handelsregister hinterlegten Registerdaten abgeglichen haben, erfolgt eine feste Zuordnung der Firmendaten mit den Registerdaten. Daher sind diese dann – einmal von Ihnen verifiziert – nicht mehr änderbar. Erfolgte von Ihrer Seite eine Falschzuordnung, registrieren Sie sich bitte neu.

Habe ich die Möglichkeit, meine Registrierungsdaten zu löschen?

Ja, schicken Sie dafür bitte eine E-Mail an: .

Wo finde ich Informationen zur Identifizierung?

Klicken Sie auf die Schaltfläche "Wissenswertes" in der Kopfzeile der Publikations-Plattform. Unter „So geht’s - Registrieren / Identifizieren“ finden Sie Hilfestellungen zum Thema Identifizierung.


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