Fragen und Antworten: E-Rechnung

Sollten Sie eine Frage haben, zu der Sie in diesem Bereich keine Antwort finden, so wenden Sie sich an unseren Service: 0 800 - 1 23 43 39 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig).

Soweit auf diesen Seiten Rechtsauffassungen dargelegt werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht bindend sind und letztlich die Gerichte zu entscheiden haben.

Was ist eine E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie liegt insbesondere dann vor, wenn sie die Vorgaben der europäischen CEN Norm EN 16931 erfüllt. In Deutschland übliche Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Mangels strukturierten Datenformats stellt eine Rechnung in einem PDF-Dokument keine E-Rechnung dar.

Die E-Rechnung wurde mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl I 2024 Nr. 108) zum 01.01.2025 eingeführt und im Zuge dessen § 14 UStG umfassend überarbeitet.

Die E-Rechnung ermöglicht vollautomatische, kostensparende und auch sicherere Rechnungsstellungsprozesse und stellt einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs im europäischen Markt dar.

Wer muss E-Rechnungen empfangen können?

Ab dem 01.01.2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze zu empfangen, wenn sich das leistende Unternehmen entschlossen hat, eine solche Rechnung auszustellen.

Ab wann müssen E-Rechnungen ausgestellt werden?

Eine Verpflichtung aller Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen besteht regelmäßig erst ab dem 01.01.2028. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR sind jedoch bereits ab dem 01.01.2027 regelmäßig zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet. Im Rahmen dieser Übergangsfristen können Rechnungssteller weiterhin sonstige Rechnungen wie beispielsweise in einem PDF-Dokument versenden.

Ab wann stellt der Bundesanzeiger Verlag E-Rechnungen zur Verfügung?

Um Ihnen die Umstellung auf die E-Rechnung zu erleichtern, hat sich der Bundesanzeiger Verlag dazu entschlossen, erst ab dem 01.01.2026 E-Rechnungen auszustellen.

In Bereichen, in denen Ihre Rechnungen zum Download zur Verfügung stehen, werden die E-Rechnungen ausschließlich dort bereitgestellt. Ein zusätzlicher Versand per E-Mail erfolgt nicht. Dies gilt z. B. für die Abrufe der hinterlegten Bilanzen im Unternehmensregister.

Über das verwendete Format der E-Rechnungen werden wir Sie rechtzeitig an dieser Stelle sowie in unserem Newsletter informieren.

Weiterführende Hinweise zur E-Rechnung können Sie den FAQ und dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2024 entnehmen.

Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, so wenden Sie sich auch gerne an unsere kostenfreie Service-Hotline unter 0800 – 1234 338 (Mo–Fr von 08:00 bis 18:30 Uhr).


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