Fragen & Antworten

 

Fragen und Antworten: Aufträge an den Bundesanzeiger

Sollten Sie eine Frage haben, zu der Sie in diesem Bereich keine Antwort finden, so wenden Sie sich an unseren Service: 0 800 - 1 23 43 39 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig).

Soweit auf dieser Seite Rechtsauffassungen dargelegt werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht bindend sind und letztlich die Gerichte zu entscheiden haben.

Bitte beachten Sie: Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 sind Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Ich habe die offenzulegende Datei im Eingabefeld neben dem „Durchsuchen“-Button („Browse“) stehen. Wie komme ich weiter?

Um die Datei endgültig hochzuladen, müssen Sie auf den Button „Datei(en) laden“ klicken. Der Name und die Größe der Datei sowie das Datum und die Uhrzeit des Upload-Vorgangs werden dann automatisch in eine Übersichtstabelle übernommen.

Warum wird meine Datei nicht hochgeladen?

Stellen Sie sicher, dass das richtige Dateiformat vorliegt. Klären Sie mit Ihrer IT-Abteilung ab, ob Sie intern die Rechte haben, einen Upload durchzuführen. Klicken Sie auf „Datei(en) laden“, um die Datei hochzuladen.

Wie bekomme ich einen Beleg?

Nach erfolgter Veröffentlichung steht Ihnen 2 Jahre lang ein Beleg im PDF-Format im Menü „Meine Daten“ unter „Aufträge & Abrufe“ zur Verfügung. Der Beleg ist Ihrem Auftrag zugeordnet. Am Ende der Zeile können Sie diesen über das „PDF“-Symbol aufrufen und abspeichern.

Obwohl ich die Schaltfläche „Zahlungspflichtig beauftragen“ auf der Seite „Übersicht“ angeklickt habe, erhalte ich keine Auftragsbestätigung; es wird weiterhin die Übersichtsseite angezeigt. Ist der Auftrag trotzdem bei Ihnen eingegangen?

Nein. Um einen Auftrag vollständig zu übermitteln, müssen Sie auf der Übersichtsseite unseren AGB zustimmen und weitere Pflichtfelder bestätigen, indem Sie bei allen mit einem Stern (*) markierten Kästchen einen Haken setzen. Sobald Sie anschließend "Zahlungspflichtig beauftragen" angeklickt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, die über eine Druckversion komfortabel ausgedruckt werden kann.

Wie kann ich überprüfen, ob mein Auftrag eingegangen ist?

Wenn Ihr Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde, erscheint dieser im Menü „Meine Daten“ unter „Aufträge & Abrufe“. Dort finden Sie eine Liste der Veröffentlichungen, die Sie in Auftrag gegeben haben, mit der Angabe des jeweiligen Veröffentlichungsstatus.

Ich habe vergessen, mir den Auftrag ausdrucken zu lassen. Habe ich diese Möglichkeit noch nachträglich?

Ja, im Menü „Meine Daten“ unter „Aufträge & Abrufe“ können Sie noch einmal Ihren Auftrag abrufen und die Auftragsbestätigung mit allen relevanten Daten ausdrucken.

Wie kann ich für einen speziellen Auftrag die Rechnung einmalig an eine andere Adresse geschickt bekommen?

Im Auftragsformular werden die Daten der Registrierung vorbelegt. Sie können diese mit der gewünschten Adresse überschreiben. Diese Angaben beziehen sich dann ausschließlich auf den vorliegenden Auftrag. Wollen Sie die vorbelegten Daten dauerhaft ändern, müssen Sie im Menü „Meine Daten“ die gewünschten Änderungen vornehmen. Sind Kundendaten betroffen, ändern Sie diese bitte im Menü „Kundendaten“ entsprechend.

Wie kann ich eine geringfügige Änderung im Veröffentlichungstext vornehmen?

Dazu nehmen Sie zunächst die gewünschten Änderungen in der Datei auf Ihrem Rechner vor. Anschließend gehen Sie in das Menü „Meine Daten“ unter „Aufträge & Abrufe“. Wählen Sie dort Ihren Auftrag aus und gehen auf das Symbol „Ändern“ am Ende der Zeile. Klicken Sie sich bis zum „Übermittlungsformular“ durch, löschen die alte Datei und laden Ihre neue Datei hoch. Handelt es sich um eine wirklich kleine Änderung (zum Beispiel eine Zahlenkorrektur), setzen Sie sich bitte mit dem Verlag in Verbindung, um nach einer eventuell einfacheren Lösung zu fragen.

Wie kann ich einen übermittelten Auftrag nach Offenlegung ändern?

Einen bereits offengelegten Auftrag können Sie nachträglich nicht ändern oder löschen. Sie können jedoch einen neuen Auftrag als Berichtigung oder Ergänzung übermitteln. Wählen Sie hierzu im Übermittlungsformular unter „2. Art des Auftrags“ die „Berichtigung“ oder „Ergänzung“ (zu einer bereits erfolgten Veröffentlichung/Hinterlegung) aus. Nennen Sie anschließend die Auftragsnummer und das Veröffentlichungsdatum der Unterlagen, die Sie berichtigen möchten. Diese finden Sie im Menü „Meine Daten“ unter „Aufträge & Abrufe – Aufträge Bundesanzeiger“. Auf den folgenden Seiten werden die Angaben zum ursprünglichen Auftrag angezeigt und Sie werden wie gewohnt durch die weiteren Formulare geführt

Sie können keinen Auftrag vom Bundesanzeiger mit einem Unternehmensregisterauftrag berichtigen/ergänzen oder umgekehrt. Auch eine Hinterlegung kann nicht mit einer Veröffentlichung oder umgekehrt korrigiert werden. Hier müssen sie jeweils unter „2. Art des Auftrags“ „eine neue Veröffentlichung“ bzw. „eine neue Hinterlegung“ auswählen.

Kann ich als Zweigniederlassung einer deutschen Hauptniederlassung offenlegen?

Als inländische Zweigniederlassung einer deutschen Hauptniederlassung können Sie nur unter den Angaben Ihrer Hauptniederlassung offenlegen. Registrieren Sie sich daher bitte unter den Angaben der Hauptniederlassung mit Sitz in Deutschland. Recherchieren Sie ggf. die notwendigen Daten unter http://www.handelsregister.de oder https://www.unternehmensregister.de durch Eingabe des Firmennamens und ggf. weiterer Angaben zur Firma der Hauptniederlassung.

Gibt es Formulare für Liquidationen und Kapitalherabsetzungen?

Für diese Bekanntmachungen stehen spezielle Internet-Formulare für die elektronische Auftragsübermittlung zur Verfügung. In diesen wird ein Standardtextvorschlag angezeigt, der übernommen oder beliebig geändert werden kann (maximal 2.000 Zeichen). Für die Nutzung müssen Sie auf der Publikations-Plattform angemeldet sein.

Wie veröffentliche ich Fondspreise?

Um Fondspreise zur Veröffentlichung über die Publikations-Plattform zu übermitteln, ist ein Veröffentlichungsauftrag erforderlich. Wenden Sie sich dafür bitte an den Verlag. Ein Muster für einen "Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata" finden Sie unter "Wissenswertes - Fondspreise".

Wann werden die Fondspreise veröffentlicht?

Bei Übermittlung zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erfolgt die Veröffentlichung innerhalb von 15 Minuten an den Erscheinungstagen (Montag bis Freitag) des Bundesanzeigers. Der Auftrag kann nach erteilter Auftragsbestätigung nicht mehr geändert oder storniert werden.

Wo finde ich weitere Informationen zur Auftragsabwicklung im Bundesanzeiger?

Auf der Publikations-Plattform finden Sie im Bereich "Wissenswertes" unter "So geht´s" weitere Informationen.


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