Erklärung zur Barrierefreiheit

Unternehmensregister

Der Bundesanzeiger Verlag ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.unternehmensregister.de und https://www.ureg.esef-viewer.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Bei der Erstellung und Weiterentwicklung dieser Website wurden die oben genannten Rechtsgrundlagen in Teilen berücksichtigt.

Die folgenden Inhalte sind laut Selbstbewertung als nicht barrierefrei zu bewerten:

Bedienbarkeit:

  • Tastatur-Navigation funktioniert teilweise nicht in sinnvoller Reihenfolge.

Wahrnehmbarkeit:

  • Seiten sind bei einer Auflösung von 320 x 256 Pixeln an einzelnen Stellen wegen ineinanderlaufender Texte nicht lesbar.
  • Die folgenden Probleme führen dazu, dass Texte oder Elemente von einem Screenreader nicht oder nicht korrekt vorgelesen werden können:
    • Seiten haben zum Teil keine eigenen Seitentitel im Browser.
    • Tabellen haben teilweise keinen Namen (als ARIA-Label).
    • Eingabefelder werden nicht korrekt ausgezeichnet.
    • Einige Drop-Down-Menüs funktionieren bei Benutzung eines Screenreaders nicht zufriedenstellend.
    • PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung. Diese Selbstbewertung wurde am 01.07.2025 erstellt.

Eine auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur hat die Webseite https://www.unternehmensregister.de am 07.07.2023 einem Barriere-Check Pro nach BITV 2.0 bzw. EN 301 549 unterzogen und einen Prüfbericht erstellt. Auf dieser Basis wurden seither kontinuierlich Optimierungsmaßnahmen durchgeführt.


Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür folgende E-Mail: service@bundesanzeiger.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesanzeiger Verlag GmbH
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
Tel: +49 (0)221 / 9 76 68-0


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungs­verfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt

Wir helfen Ihnen weiter

Unsere Servicenummer: 0 800 - 1 23 43 44 Mo - Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz

Aus dem Ausland: +49 221 - 9 76 68-0 kostenpflichtig

Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.

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