Für Aufträge an den Bundesanzeiger oder das Unternehmensregister melden Sie sich bitte zuerst an oder registrieren Sie sich.
Hilfen rund um Ihre Aufträge an den Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten.
Bitte reichen Sie Ihre Jahresabschlussunterlagen zur Veröffentlichung oder Hinterlegung ausschließlich beim Bundesanzeiger ein.
- AGB / Preise
- Jahresabschluss Offenlegungsregeln
- Jahresabschluss Veröffentlichung
- Jahresabschluss Hinterlegung
- Wie Sie im Klageregister veröffentlichen (PDF 365 kB)
- Schnittstellen für die Übermittlung Ihrer Veröffentlichungen, z.B. Fondspreise.
Hilfen rund um Ihre Aufträge an das Unternehmensregister
Im Unternehmensregister werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt.
Sie können als Wertpapieremittent aufgrund gesetzlicher Vorgaben Veröffentlichungen in das Unternehmensregister einstellen. Es gilt die Unternehmensregisterverordnung (URV) und die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO).
- AGB / Preise
- Was Sie im Unternehmensregister veröffentlichen müssen und wie Sie Ihre Unterlagen elektronisch an das Unternehmensregister einreichen.