Neuer Bereich für Pflichtveröffentlichungen der Krankenkassen
10.11.2014 – Wir möchten Sie über eine gesetzliche Neuerung informieren, die die Einreichung von Pflichtveröffentlichungen der Krankenkassen betrifft.
Nach § 305b SGB V wurden die Krankenkassen – mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen – dazu verpflichtet, ihren Jahresbericht zum 30. November eines jeden Jahres im Bundesanzeiger offenzulegen.
Ab sofort steht deshalb im Bundesanzeiger und auf der Publikations-Plattform unter „Rechnungslegung / Finanzberichte“ eine neuer Veröffentlichungsbereich „Rechnungslegung der Krankenkassen nach § 305b SGB V“ zur Verfügung.
Keine Probleme aufgrund des „Heartbleed"-Bugs
16.04.2014 – Aus aktuellem Anlass und im Zusammenhang mit dem so genannten "Heartbleed"-Bug, einer weltweiten Sicherheitslücke bei OpenSSL, möchte der Bundesanzeiger Verlag darauf hinweisen, dass die Plattform „Publikations-Plattform“ nicht davon betroffen ist, da die SSL-Implementierung in unserer Netzwerkinfrastruktur nicht auf OpenSSL aufsetzt.
Es müssen daher keine Zertifikate widerrufen oder ersetzt werden. Kundendaten sind und waren zu keiner Zeit gefährdet. Es ist nicht zwingend erforderlich, Passwörter zu ändern. Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem unabhängig davon, sich generell ein sicheres Passwort zuzulegen und dieses in regelmäßigen Abständen zu ändern.