Neuerungen im Investmentfondsbereich
19.11.2011 – Bitte beachten Sie die Neuerungen bei Investmentfondsveröffentlichungen, die ab dem 19.11.2011 gelten.
Neuerungen bei Fondspreis-Veröffentlichungen inkl. Fonds-Datenbank
-
Abschluss eines Veröffentlichungsauftrags als Voraussetzung für die Veröffentlichung von Fondspreisen (wenden Sie sich dafür an fondsdata@ebundesanzeiger.de).
-
Zugriff auf „Ihre Fonds-Datenbank“ über mehrere Accounts.
-
Einmalige Bestätigung der Fonds-Stammdaten in der Fonds-Datenbank vor der ersten Preisveröffentlichung.
-
Automatisches Erkennen von Berichtigungen.
-
Angebot kostenfreier Serviceleistungen, wie z.B. Upload von Investmentfonds-Dokumenten zur Anzeige in der neuen Plattform „Fondsdata“ im elektronischen Bundesanzeiger.
-
Angebot kostenpflichtiger Serviceleistungen, wie z.B. Veröffentlichung von KIID oder Videos in „Fondsdata“.
Die Auftragsformulare der Publikations-Plattform zur Übermittlung von Fondspreisen wurden überarbeitet. Als Veröffentlichungspflichtiger können Sie nun – genauso wie als Einsender für Dritte – Fondspreise via Excel-Datei zur Veröffentlichung übermitteln. Die entsprechende Tabellenvorlage wurde überarbeitet, ebenso wie die Excel-Tabelle zur Pflege der Fonds-Stammdaten. Die Tabellen können Sie anfordern unter technik-fondsdata@ebundesanzeiger.de.
Für die Übermittlung von Dokumenten und Videos stehen Ihnen unter „Meine Daten“ neue Auftragsformulare zur Verfügung.
Nähere Informationen finden Sie in den aktualisierten Arbeitshilfen, die Sie unter „Wissenswertes - Fondspreise“ finden. Dort können Sie auch eine Auftragsvorlage für die Veröffentlichung von Fondspreisen sowie ein aktuelles Fact-Sheet herunterladen.
Neuerungen bei anderen Fondsveröffentlichungen / Besteuerungsgrundlagen inkl. Fonds-Datenbank
-
Umbenennung des Bereichs „Fondsveröffentlichungen“ in „Investmentfonds“.
-
In den Auftragsformularen der Publikations-Plattform erfolgt die Zuordnung zu einem Fonds über die Eingabe der ISIN. Die Angabe mindestens einer ISIN ist notwendig.
-
Migration der Daten in den Fonds-Datenbanken. (Hinweis: Bitte prüfen Sie, insbesondere als Einsender für Dritte, Ihre bestehende Fonds-Datenbank. Die Fonds-Datenbank wird nun nicht mehr je Kunde geführt, sondern als eine zentrale Fonds-Datenbank für alle Ihre Kunden.)
Neue AGB / Preisliste für Investmentfondspreisveröffentlichungen
Beachten Sie bitte die neuen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die entgeltliche Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im elektronischen Bundesanzeiger und Fondsdata“ sowie die neue „Preisliste Investmentfondspreise – elektronischer Bundesanzeiger und Fondsdata“. Diese gelten ab dem 19.11.2011 und stehen im Bereich „AGB / Preise“ im elektronischen Bundesanzeiger zum Download zur Verfügung.
Unverändert
-
Sie können sich wie gewohnt mit Ihren bisherigen Zugangsdaten auf allen Plattformen anmelden.
-
Die von Ihnen angelegten Daten und Aufträge sind unverändert.
Neue Preisliste „elektronischer Bundesanzeiger“
01.09.2011 – Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.09.2011 eine neue Preisliste für Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger gilt.
Änderungen wurden bei Ergänzungen/Berichtigungen zu veröffentlichten Jahresabschlüssen vorgenommen. Die neue Preisliste finden Sie in deutscher, englischer und französischer Sprache unter AGB/Preise.
Deutliche Preissenkung für Investmentfondspreise
01.07.2011 – Bitte beachten Sie, dass der Bundesanzeiger Verlag ab dem 01.07.2011 den Veröffentlichungspreis für Investmentfondspreise um 38% senkt.
Der Veröffentlichungspreis wird von bisher 480 Euro auf 300 Euro pro Linie reduziert. Die aktuelle „Preisliste für die entgeltliche Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im elektronischen Bundesanzeiger“ finden Sie unter „AGB / Preise“.
Offenlegung von Abschlussunterlagen: Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften
11.05.2011 – Wir möchten Sie auf die Pflicht zur Offenlegung der Abschlussunterlagen bei Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften aufmerksam machen.
Inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben gem. §325a HGB die Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt worden sind, auch in Deutschland offenzulegen.
Das bedeutet, dass die entsprechenden Unterlagen der Hauptniederlassung grundsätzlich in deutscher Sprache beim elektronischen Bundesanzeiger unter www.publikations-plattform.de einzureichen sind. Ist Deutsch nicht die Amtssprache am Sitz Ihrer Hauptniederlassung, können die Unterlagen auch in Englisch oder in beglaubigter Abschrift mit in deutscher Sprache beglaubigter Übersetzung der Beglaubigung eingereicht werden (vgl. § 325 a Abs.1 S.3 HGB).
Sonderregelungen gelten generell für Zweigniederlassungen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen.
Bei einer Verletzung der Offenlegungspflicht müssen Sie davon ausgehen, dass vom Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld festgesetzt wird.
Für Rückfragen technischer Art im Zusammenhang mit der Einreichung stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0 800 – 1 23 43 39 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland unter +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig) zur Verfügung.
Einreichung Ihres Jahresabschlusses / Datum der Feststellung
15.03.2011 – Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gem. § 328 Ziffer 1 Satz 2 HGB im Rahmen der offenzulegenden Rechnungslegungsunterlagen nach erfolgter Feststellung oder Billigung des Abschlusses unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB grundsätzlich das Datum der Feststellung bzw. Billigung des Abschlusses anzugeben ist.
Anderenfalls kann das Bundesamt für Justiz aufgrund inhaltlicher Mängel ein Bußgeld verhängen (vgl. § 334 Abs. 1 Ziffer 5 HGB).
Bitte achten Sie demnach künftig darauf, dass das entsprechende Datum der Feststellung bzw. Billigung bei der Offenlegung Ihrer Unterlagen mit angegeben wird.
Neue AGB für Fondspreise ab 1.1.2011
03.01.2011 – Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.1.2011 für die Veröffentlichung von Investmentfondspreisen eigene AGB mit separater Preisliste gelten.
Neu eingeführt werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die entgeltliche Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im elektronischen Bundesanzeiger“ sowie die „Preisliste für die entgeltliche Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im elektronischen Bundesanzeiger“.
Die wesentlichen Änderungen in Kürze:
-
Reduzierte Veröffentlichungsentgelte
-
Umstellung auf branchenübliches Bezahlmodell per Vorkasse
-
Abwicklung per Vertragsabschluss
Im Zuge dessen wurden auch redaktionelle Anpassungen bei den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die entgeltliche Einreichung und Publikation im elektronischen Bundesanzeiger“ sowie bei der „Preisliste elektronischer Bundesanzeiger“ vorgenommen.
Die Neuerungen sind ab dem 1.1.2011 gültig.
Sie finden die aktuellen AGB und Preislisten wie gewohnt unter AGB/Preise im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Publikations-Plattform. Französische und englische Übersetzungen für Investmentfondspreise stehen in Kürze zur Verfügung.