Einreichen ins Unternehmensregister
Das Unternehmensregister (UReg) ist die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Firmendaten. Hier werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten unter www.unternehmensregister.de elektronisch abrufbar bereitgestellt. Dies umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten und hinterlegten Jahresabschlüssen.
Wertpapieremittenten müssen ihre Kapitalmarktinformationen direkt an das Unternehmensregister zur Speicherung übermitteln.
Rechtliche Grundlage für die Einführung des Unternehmensregisters und des elektronischen
Bundesanzeigers waren das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister) sowie das TUG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz).
Mit diesen Gesetzen wurden im Jahr 2007 insbesondere das HGB und das WpHG umfassend
geändert.
Informationen, die im Bundesanzeiger elektronisch veröffentlicht wurden,
werden seitdem automatisch ans Unternehmensregister weitergeleitet und sind dort abrufbar.
Es müssen daher nur solche Informationen direkt an das Unternehmensregister übermittelt
werden, die nicht bereits im Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht wurden.
Um Veröffentlichungen in das Unternehmensregister einzustellen, ist eine einmalige kostenlose Registrierung notwendig. Es gilt die Unternehmensregisterverordnung (URV) und die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO).
Wichtig: Offenlegungspflichtige Abschlussunterlagen sind ausschließlich beim Bundesanzeiger einzureichen.
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Einreichung bietet Ihnen der Verlag als kostenpflichtigen Service die Möglichkeit, Ihre Veröffentlichung in PDF-Format zu übermitteln. Die Kosten hierfür entnehmen Sie bitte den AGB