Jahresabschluss Veröffentlichung

 

Jahresabschluss Veröffentlichung

In 4 Schritten zur Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses.

1. Schritt: Offenlegungspflicht prüfen

Prüfen Sie anhand der rechtlichen Bestimmungen (siehe Offenlegungsregeln), ob und inwieweit Ihr Unternehmen zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet ist. Kleinstunternehmen (Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften) können ihre Offenlegungspflicht durch die dauerhafte Hinterlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen erfüllen (siehe Jahresabschluss Hinterlegung).

2. Schritt: Einmalig registrieren

Klicken Sie auf „Registrieren“ in der Kopfzeile und füllen Sie das Registrierungsformular aus. Sie erhalten dann per E-Mail Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort), mit denen Sie sich auf der Publikations-Plattform anmelden können. Eine Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen, auch wenn Sie für Tochterunternehmen oder für Dritte veröffentlichen wollen.

Prüfen Sie, ob eine elektronische Identifikation für Sie erforderlich ist. Details zur Registrierung und Identifizierung finden Sie unter So geht’s – Registrieren / Identifizieren.

3. Schritt: Unterlagen übermitteln

Welche Unterlagen Sie genau für Ihren Jahresabschluss einreichen müssen, können Sie in den Offenlegungsregeln nachlesen. Wenn Sie sich registriert und angemeldet haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen, Ihre Unterlagen zu übermitteln:

  • Datei hochladen,
  • Formular ausfüllen (nur für kleine Unternehmen).

Das maßgebliche Übermittlungsformat Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte ist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 URV das XML-Format. Eine Ausnahme bilden Jahresfinanzberichte und Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben. Diese Daten sind gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF) zu übermitteln. Dieses ist nach Maßgabe des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 das XHTML-Format. Sie können auch weitere bekannte Formate (PDF und Office) an das Unternehmensregister übermitteln. Als registerführende Stelle wird der Bundesanzeiger Verlag gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 URV die Konvertierung gegen ein Konvertierungsentgelt durchführen. Siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen / Gebühren und Entgelte.

Allgemeine Informationen für die Einreichung von Jahresabschlüssen im XBRL-Format finden Sie in einer Dokumentation:

Download Dokumentation (PDF) (920 kB)

Ein Webformular steht für kleine Unternehmen (im Sinne von § 267 HGB) zur Verfügung. Im Formular müssen Sie nur Ihre Bilanzdaten in die mit den üblichen Bilanzpositionen vorbelegten Felder eintragen und in ein zweites Feld den Anhang hineinkopieren.

4. Schritt: Daten verwalten

Wenn Sie sich auf der Publikations-Plattform mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden, haben Sie Zugriff auf das Menü „Meine Daten“. Dort können Sie jederzeit Ihre Daten oder gespeicherten Vorlagen einsehen und diese bearbeiten. mehr

Preise / Gebühren und Entgelte

Die Preise bzw. Gebühren und Entgelte für Jahresabschlüsse gestalten sich in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem Anlieferungsformat. Sehen Sie dazu die AGB.

Arbeitshilfen

Zur Unterstützung bei der Übermittlung Ihrer Unterlagen bieten wir Ihnen Arbeitshilfen und technische Standards zum Download an.
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Service

Wir helfen Ihnen weiter

Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.

Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)

Suchen im Bundesanzeiger

Alle Veröffentlichungen des Bundesanzeigers können Sie kostenlos durchsuchen.

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Suchen im Unternehmensregister

Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen stehen Ihnen im Unternehmensregister zur Verfügung.

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