Prozesseinstieg

Veröffentlichen im Unternehmensregister

Beauftragen Sie hier u. a. die Veröffentlichung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte.

Wichtig: Rechnungslegungsunterlagen sind erst mit einem Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021 zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln. Vorherige Geschäftsjahre sind weiterhin im Bundesanzeiger einzureichen und dort offenzulegen.

Hinterlegen im Unternehmensregister

Beauftragen Sie hier die dauerhafte Hinterlegung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen.

Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen sind erst mit einem Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021 direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln. Vorherige Geschäftsjahre sind weiterhin beim Bundesanzeiger einzureichen und von diesem zur Hinterlegung an das Unternehmensregister zu übermitteln.

Das maßgebliche Übermittlungsformat Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte ist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 URV das XML-Format.
Eine Ausnahme bilden Jahresfinanzberichte und Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben. Diese Daten sind gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF) zu übermitteln. Dieses ist nach Maßgabe des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 das XHTML-Format.
Sie können auch weitere bekannte Formate (PDF und Office) an das Unternehmensregister übermitteln. Als registerführende Stelle wird der Bundesanzeiger Verlag gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 URV die Konvertierung gegen ein Konvertierungsentgelt durchführen. Siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen / Gebühren und Entgelte.

Meldungen

Aktuell

  • Vorsicht vor unlauteren Anbietern

    07.03.2024 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. mehr

  • Warnung vor Phishing-Mails

    16.11.2023 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche Notwendigkeit einer Anforderung eines digitalen Schlüssels aufgrund einer vermeintlich unvollständigen Datenübermittlung bezüglich einer E-Mail-Adresse verweisen. mehr

  • Neue XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse

    23.10.2023 – Für die Nutzer der "XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" steht ab sofort eine neue Fassung der HGB-Taxonomie in der Version 6.7 zur Verfügung. mehr

  • Wichtiger Hinweis zur Identifizierung

    31.03.2023 – Wenn Sie zur Identitätsprüfung den elektronischen Identitätsnachweis mithilfe der BAnz-ID-App nutzen möchten, ist es erforderlich, die aktuelle App-Version zu verwenden, da es sonst zu Störungen beim Identifizierungsvorgang kommen kann. mehr

  • Vorsicht vor unlauteren Anbietern

    25.03.2023 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. mehr

  • Warnung vor Phishing-Mails

    27.02.2023 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche Notwendigkeit einer Aktualisierung von Daten unter dem Link https://www.unternehmensregister.de/Kontrolle verweisen. mehr

  • Neue XML-Musterdateien für Fondsberichte

    19.12.2022 – Für die Nutzer der „DTD Fondsberichte“ stehen ab sofort neue XML-Musterdateien für Fondsberichte (vorher: „Beispiel Fondsberichte“) zur Verfügung. mehr

  • Neue XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse

    24.11.2022 – Für die Nutzer der "XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" steht ab sofort eine neue Fassung der HGB-Taxonomie in der Version 6.6 zur Verfügung. mehr

  • Warnung vor Phishing-Mails

    18.11.2022 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die Domain bundesanzeigerkey.com und auf die angebliche Notwendigkeit einer Anforderung eines digitalen Schlüssels verweisen. mehr

  • Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

    01.08.2022 – Am 01.08.2022 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG – in Kraft getreten. Infolgedessen dürfen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte je nach Geschäftsjahresbeginn nicht mehr im Bundesanzeiger eingereicht werden. mehr

Jahresabschlüsse Veröffentlichung – So geht’s

In 4 Schritten zur Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses.

mehr

Jahresabschlüsse Hinterlegung – So geht’s

Wie Sie Ihren Jahresabschluss hinterlegen statt veröffentlichen.

mehr

Technische Standards

Mit XML-Schemata und XBRL-Taxonomien passen Sie den Jahresabschluss an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Mit speziellen Schnittstellen können Sie Ihre Daten schneller übermitteln.

zu den Informationen und Downloads

Abrufe im Unternehmensregister

Eine Liste Ihrer Abrufdaten aus dem Unternehmensregister erhalten Sie im Bereich „Meine Daten“.

zur Liste der Abrufdaten

 

Service

Identifizierung

Mit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 müssen Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 nicht mehr an den Bundesanzeiger sondern direkt an das Unternehmensregister übermitteln.

Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen. Ohne elektronische Identifikation können seit dem 01.08.2022 keine Datenübermittlungen an das Unternehmensregister mehr vorgenommen werden.

Warten Sie mit der Identifizierung nicht bis zum Tag der Übermittlung. Starten Sie jetzt mit der einmaligen Identifizierung als zur Übermittlung Berechtigter.

Die Nicht-Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung – fehlende Identifikation – kann letztlich dazu führen, dass eine Offenlegungssäumigkeit vorliegt und ein Ordnungsgeldverfahren droht.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Identifizierung wenden Sie sich bitte an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 42 09 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland:
+49 2 21/9 76 68 - 8400 (kostenpflichtig)

Bilanz-Navigator: Ihre Online-Hilfe für die Offenlegung

Jetzt neu: angepasst an die Rechtslage nach DiRUG!

Der Bilanz-Navigator hilft Ihnen bei der Frage, wie und wo Sie Ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte offenlegen müssen.

  • Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
  • Veröffentlichen oder hinterlegen?

Legal Entity Identifier Register

Das Unternehmensregister muss aufgrund europarechtlicher Vorgaben bei der Einreichung von Dokumenten den Legal Entity Identifier – LEI des zugehörigen Unternehmens abfragen.

Sie können Ihren LEI bei jeder bestehenden internationalen Vergabestelle beantragen.

zur Liste aller weltweiten Vergabestellen

Wir helfen Ihnen weiter

Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.

Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)

Suchen im Unternehmensregister

Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen stehen Ihnen im Unternehmensregister zur Verfügung.

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Suchen im Bundesanzeiger

Alle Veröffentlichungen des Bundesanzeigers können Sie kostenlos durchsuchen.

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