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Hilfen rund um Ihre Aufträge an den Bundesanzeiger
Beauftragen Sie hier die Veröffentlichung/Hinterlegung von Rechnungslegungsunterlagen (bspw. Jahresabschlüsse) und Unternehmensberichten, Gesellschaftsbekanntmachungen, gerichtlichen und sonstigen Bekanntmachungen sowie Kapitalmarktinformationen.
Jahresabschlüsse und andere Rechnungslegungsunterlagen sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre sind zur Offenlegung an das Unternehmensregister zu übermitteln.
- AGB / Preise
- Jahresabschluss Offenlegungsregeln
- Jahresabschluss Veröffentlichung
- Jahresabschluss Hinterlegung
- Wie Sie im Klageregister veröffentlichen (PDF 365 kB)
- Schnittstellen für die Übermittlung Ihrer Veröffentlichungen, z.B. Fondspreise.
Hilfen rund um Ihre Aufträge an das Unternehmensregister
Beauftragen Sie hier die Veröffentlichung/Hinterlegung von Rechnungslegungsunterlagen (bspw. Jahresabschlüsse) und Unternehmensberichten sowie die Einstellung von Kapitalmarktinformationen.
Jahresabschlüsse und andere Rechnungslegungsunterlagen sind erstmals für das nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahr an das Unternehmensregister zu übermitteln. Vorherige Geschäftsjahre sind zur Offenlegung beim Bundesanzeiger einzureichen.
Sie können als Wertpapieremittent aufgrund gesetzlicher Vorgaben Veröffentlichungen in das Unternehmensregister einstellen. Es gelten die Unternehmensregisterverordnung (URV) und das Justizverwaltungskostengesetz.
- Allgemeine Nutzungsbedingungen / Gebühren und Entgelte
- Jahresabschluss Offenlegungsregeln
- Jahresabschluss Veröffentlichung
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- Was Sie bei der Übermittlung zur Einstellung in das Unternehmensregister beachten müssen
