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Registrieren / Identifizieren

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Um Informationen aus dem Bereich „Wissenswertes“ abzurufen oder Arbeitshilfen zu nutzen, ist keine Registrierung erforderlich.

Um Ihren Jahresabschluss oder andere Aufträge über die Publikations-Plattform an den Bundesanzeiger oder das Unternehmensregister zu übermitteln, müssen Sie sich hingegen zuerst registrieren.

Eine einmalige Registrierung genügt. Dies gilt auch, wenn Sie als Mutterunternehmen für mehrere Tochterunternehmen oder als Einsender (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Agentur) für mehrere Dritte Jahresabschlüsse veröffentlichen bzw. hinterlegen oder andere Aufträge übermitteln möchten.

Mit E-Mail-Adresse und Passwort können Sie sich nach erfolgreicher Registrierung auf der Publikations-Plattform, im Unternehmensregister oder im Bundesanzeiger anmelden, um neue Aufträge zu übermitteln, den Stand aktueller Aufträge zu verfolgen, Vorlagen zu speichern und Ihre Daten zu verwalten.

Identifizieren

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 besteht für alle Übermittler von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten nach §§ 3 Abs. 3, 11 Abs. 2 URV i. V. m. § 8b Abs. 2 Nr. 4 HGB die Pflicht zur elektronischen Identitätsprüfung.

Dies betrifft Übermittlungen von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten – mit Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021 –  an das Unternehmensregister.

Ohne vorherige Identifikation kann bspw. kein Jahresabschluss an das Unternehmensregister übermittelt und somit auch nicht mehr offengelegt werden. Dies kann zu einer Offenlegungssäumigkeit führen.

Das Einreichen von Unterlagen beim Bundesanzeiger bedarf keiner Identifizierung.

Wenn Sie bisher keinen Account haben und sich nur identifizieren möchten, können Sie eine einfache Identifizierung vornehmen, indem Sie oben rechts auf die Schaltfläche "Registrieren" klicken. Sie können dann zuerst eine E-Mail-Adresse und ein Passwort vergeben, im nächsten Schritt markieren Sie dann die Checkbox, die besagt, dass Sie ausschließlich eine Identifizierung vornehmen möchten, die eine Übermittlung zur Einstellung in das Unternehmensregister nach Unternehmensregisterverordnung ermöglicht. Folgen Sie dann den weiteren Schritten.

Wenn Sie sich innerhalb eines bestehenden Accounts identifizieren möchten, so melden Sie sich auf der Plattform an, klicken Sie oben rechts auf "Meine Daten" und wählen Sie dort im Kasten "Ansprechpartner" den Link "Ansprechpartner aufrufen" und folgen Sie dann den weiteren Schritten.

Verfahren zur Identitätsprüfung

Zur Identifikation als zur Übermittlung Berechtigter stehen Ihnen drei Identifikationsverfahren zur Verfügung:

1. Ein automatisches videounterstütztes Identifizierungsverfahren, d. h. automatisierte Identitätsprüfung mithilfe von KI-Technologie.

Voraussetzungen:

  • internetfähiges Gerät mit Kamera
  • ein gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)

2. Ein begleitetes videounterstütztes Identifizierungsverfahren, d. h. Identifizierung per Videotelefonie.

Voraussetzungen:

  • internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher
  • ein gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)

3. Elektronischer Identitätsnachweis (eID), d. h. eID-Karte oder elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen:

  • internetfähiges Smartphone mit NFC-Schnittstelle
  • eine eID-Karte oder ein elektronischer Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Online-PIN für das Ausweisdokument

Die ersten beiden Verfahren können entweder über einen Web-Browser oder per BAnz-ID-App durchgeführt werden, das dritte Verfahren per BAnz-ID-App oder AusweisApp.

Weitere Informationen zur Identifizierung

Identifizieren lassen muss sich jede natürliche Person, die für ein offenlegungspflichtiges Unternehmen eine Datenübermittlung mit dem Ziel der Offenlegung an das Unternehmensregister tatsächlich vornimmt.

Sie können sich jederzeit identifizieren. Die Identifizierung muss jedoch vor dem Beginn der Übermittlung(en) abgeschlossen sein. Wir empfehlen eine frühzeitige Identifizierung unabhängig von einer konkret anstehenden Übermittlung. Falls Sie bereits in der Vergangenheit als Übermittler von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten für Unternehmen tätig waren, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bzw. schnellstmöglich zu identifizieren. Somit können Sie die Prozesse der Identifizierung und der Übermittlung entzerren.

Die Identifikation muss grundsätzlich nur einmal je berechtigter Person erfolgen. Bei Namensänderungen, etwa durch Hochzeit, muss zur Verifizierung der Daten der Identifizierungsprozess jedoch erneut durchlaufen werden.

Die Höhe der Identitätsprüfungsgebühren richtet sich nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Die registerführende Stelle bietet hierfür verschiedene Zahlungsmethoden an:

  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kreditkarte
  • Auf Rechnung

Sie können sich während Ihres Identifizierungsprozesses für eines dieser Zahlungsverfahren entscheiden.

Hilfe

Haben Sie weitere Fragen zur Registrierung, wenden Sie sich bitte an:

 

Service

Dokumente

So registrieren Sie sich schnell und einfach: Die wichtigsten Informationen dazu haben wir in einem Dokument zusammengefasst.

Download Dokument Registrierung (PDF 478 kB)

Was Sie bei der Identifizierung via AusweisApp beachten müssen:

Download Dokument Identifizierung per AusweisApp (PDF 475 kB)

Wir helfen Ihnen weiter

Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.

Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)

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