Fragen & Antworten

 

Fragen und Antworten: Aufträge an das Unternehmensregister

Sollten Sie eine Frage haben, zu der Sie in diesem Bereich keine Antwort finden, so wenden Sie sich an unseren Service: 0 800 - 1 23 43 39 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig).

Soweit auf dieser Seite Rechtsauffassungen dargelegt werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht bindend sind und letztlich die Gerichte zu entscheiden haben.

Bitte beachten Sie: Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 sind Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

Was muss ich an das Unternehmensregister übermitteln?

Mit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) zum 01.08.2022 sind alle Rechnungslegungsunterlagen (bspw. Jahresabschlüsse) und Unternehmensberichte, die nach Handelsgesetzbuch, Publizitätsgesetz, Eisenbahnregulierungsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Entgelttransparenzgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, Telekommunikationsgesetz, Vermögensanlagengesetz oder Wertpapierhandelsgesetz offengelegt werden müssen, zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln. Dies gilt für alle Unterlagen und Berichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021.

Offenlegungspflichtige Abschlussunterlagen mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 müssen auch nach dem 01.08.2022 weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden.

In beiden Fällen erfolgt die Übermittlung über die gemeinsame Publikations-Plattform von Bundesanzeiger und Unternehmensregister.

Neben Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten müssen auch

  • Veröffentlichungen und sonstige der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen nach Wertpapierhandelsgesetz,
  • Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen an Behörden und
  • kapitalmarktrechtliche Bekanntmachungen von Behörden

zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt werden.

Wie kann ich XML-Dateien übermitteln?

Dafür steht Ihnen im Rahmen der Auftragsübermittlung eine Upload-Seite zur Verfügung. Sie können nur eine Datei pro Auftrag übermitteln. Wichtig ist, dass die XML-Datei in einer vom Bundesanzeiger Verlag akzeptierten Struktur aufbereitet ist. Bitte beachten Sie hierzu auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Gibt es Schnittstellen zur Übermittlung der Unterlagen?

Alle verfügbaren Schnittstellen finden Sie auf der Publikations-Plattform im Bereich „Arbeitshilfen & Standards“ unter "Technische Standards".

Wie erstelle ich XML-Dateien?

Für die Erstellung einer offenlegungskonformen XML-Datei stehen Ihnen verschiedene Anbieter auf dem Markt zur Verfügung, darunter mit eBilanz-Online auch eine Lösung des Bundesanzeiger Verlags. Informationen zu XML-Schemata finden Sie auf der Publikations-Plattform im Bereich "Arbeitshilfen & Standards" unter "Technische Standards".

In welchen Dateiformaten kann ich meine Unterlagen übermitteln?

Das maßgebliche Übermittlungsformat Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte ist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 URV das XML-Format. Eine Ausnahme bilden Jahresfinanzberichte und Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben. Diese Daten sind gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF) zu übermitteln. Dieses ist nach Maßgabe des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 das XHTML-Format. Sie können auch weitere bekannte Formate (PDF und Office) an das Unternehmensregister übermitteln. Als registerführende Stelle wird der Bundesanzeiger Verlag gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 URV die Konvertierung gegen ein Konvertierungsentgelt durchführen. Siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen / Gebühren und Entgelte.

Wie kann ich prüfen, ob mein Auftrag bei Ihnen eingegangen ist?

Wenn Ihr Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde, erscheint dieser im Menü „Meine Daten“ unter „Aufträge & Abrufe“. Dort finden Sie eine Auflistung der von Ihnen an das Unternehmensregister eingereichten Meldungen mit der Angabe des jeweiligen Status. Hier können Sie über den Button „Ansehen“ noch einmal Ihren Auftrag abrufen und über Ihren Browser die Auftragsbestätigung mit allen relevanten Daten ausdrucken lassen.

Wie kann ich einen übermittelten Auftrag vor Offenlegung ändern?

Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte können Sie vor der Offenlegung durch korrigierte Dateien austauschen. Nach Anpassung der entsprechenden Datei(en) können Sie auf der Publikations-Plattform im Menü „Meine Daten“ unter „Aufträge & Abrufe – Aufträge Unternehmensregister“ den entsprechenden Auftrag ändern. Klicken Sie sich bis zum Übermittlungsformular durch, löschen die alte Datei und laden Ihre neue Datei hoch. Der Nutzer verpflichtet sich, bei einer solchen Änderung anzugeben, welche Unterlagen des Auftrags von der Änderung betroffen sind. Auftragsänderungen sind nur in den Status "Auftrag eingegangen" und "In Bearbeitung" möglich. Änderungen und Stornierungen sind gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie hierzu auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Bei Kapitalmarktinformationen ist eine Änderung aufgrund der gesetzlich vorgegebenen unverzüglichen Einstellung der Meldungen an das Unternehmensregister nicht möglich. Sie können Ihren Auftrag jedoch kostenfrei stornieren, solange dieser nicht auf Status „Endfreigabe“ steht. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an service@bundesanzeiger.de.

Wie bekomme ich einen Beleg?

Nach erfolgter Einstellung in das Unternehmensregister steht Ihnen ein PDF-Beleg im Menü „Meine Daten“ unter "Aufträge & Abrufe" zur Verfügung. Dieser ist Ihrem Auftrag zugeordnet und am Ende der Zeile über das PDF-Symbol aufzurufen und abzuspeichern.

Wo finde ich weitere Informationen über das Unternehmensregister?

Auf der Publikations-Plattform finden Sie im Bereich „Wissenswertes“ unter „So geht’s“ weitere Informationen.


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