Prozesseinstieg
Veröffentlichen im Bundesanzeiger
 Beauftragen Sie hier Jahresabschlüsse, Gesellschaftsbekanntmachungen, gerichtliche
Bekanntmachungen oder Kapitalmarktinformationen zur Veröffentlichung.
Hinterlegen beim Bundesanzeiger
 Beauftragen Sie hier Jahresabschlüsse von Kleinstunternehmen zur Hinterlegung beim
Bundesanzeiger.
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Nutzen Sie unsere Online-Hilfe zum Hinterlegungs-Check.
Prüfen Sie hier, ob für Ihren Jahresabschluss eine
Veröffentlichung erforderlich oder eine Hinterlegung möglich ist.
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Meldungen
Aktuell
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Neues XML-Schema für Kapitalmarktinformationen im Unternehmensregister
30.10.2018 – Wir möchten die Nutzer des „XML-Schemas für Kapitalmarktinformationen (KI) im Unternehmensregister“
daüber informieren, dass ab sofort eine neue Fassung der XSD-Datei und der dazugehörigen
Dokumentation sowie eine neue Beispiel-XML-Datei für Stimmrechtsmitteilungen (ab 30.
Oktober 2018) zur Verfügung stehen. mehr
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Schema für den Gerichtlichen Teil
08.09.2018 – Bei den "Technischen Standards" steht ab sofort eine DTD zur Datenübermittlung im
Gerichtlichen Teil des Bundesanzeigers zur Verfügung. mehr
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Veröffentlichungen gemäß NetzDG
09.06.2018 – Pflichtveröffentlichungen gemäß „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in
sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)“ können Sie ab sofort
auf der Publikations-Plattform im Bereich „Verschiedene Bekanntmachungen“ unter „Berichte
Anbieter sozialer Netzwerke“ einreichen. mehr
Wichtiger Hinweis: Karneval
An Weiberfastnacht (28.2.2019) und Rosenmontag (4.3.2019) können Sie Ihre Aufträge
wie gewohnt einreichen, die Veröffentlichungszeiten bleiben unverändert. Der Support
steht Ihnen von 8:00 bis 18:30 Uhr unter der Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39 (kostenlos
aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung, aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig).
Die Auftragssachbearbeitung ist aufgrund der Brauchtumstage nur eingeschränkt erreichbar.
Jahresabschlüsse Hinterlegung – So geht’s
Wie Sie Ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger hinterlegen.
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Jahresabschlüsse – Kleine und kleinste Gesellschaften
Speziell für kleine Gesellschaften (nach §267 Abs. 1 HGB) steht ein Eingabeformular
für die Übermittlung von Jahresabschlussunterlagen zur Verfügung. Mehr dazu:
Webformular für kleine Unternehmen (PDF 529 kB) Kleinstkapitalgesellschaften (nach §267a HGB) können ein spezielles Eingabeformular
für die Übermittlung von Jahresabschlussunterlagen zur Hinterlegung beim Bundesanzeiger
nutzen. Mehr dazu:
Webformular für Hinterlegungen (PDF 480 kB)
Arbeitshilfen
Dokumentationen, Muster-Vorlagen, Programme und technische Standards helfen Ihnen,
wenn Sie im Bundesanzeiger oder im Unternehmensregister veröffentlichen wollen.
zu den Arbeitshilfen
Abrufe im Unternehmensregister
Eine Liste Ihrer Abrufdaten aus dem Unternehmensregister erhalten Sie im Bereich
„Meine Daten“.
zur Liste der Abrufdaten
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Service
Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen
Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.
Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)
Alle Veröffentlichungen des Bundesanzeigers können Sie
kostenlos durchsuchen.
zum Bundesanzeiger
Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen
sowie die Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlüssen stehen
Ihnen im Unternehmensregister zur Verfügung.
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Unternehmensregister
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