Prozesseinstieg
Veröffentlichen im Bundesanzeiger
Beauftragen Sie hier u. a. die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen,
Gesellschaftsbekanntmachungen, gerichtlichen Bekanntmachungen und Kapitalmarktinformationen.
Wichtig: Jahresabschlüsse sowie weitere Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr
beim Bundesanzeiger einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre sind zur Offenlegung
an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Hinterlegen beim Bundesanzeiger
Beauftragen Sie hier die dauerhafte Hinterlegung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen
von Kleinstunternehmen.
Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen
sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger
einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister
übermittelt werden.
Meldungen
Aktuell
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Warnung vor Phishing-Mails
24.09.2024 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche
Notwendigkeit einer Aktualisierung von Kontaktdaten im Unternehmensregister oder Bundesanzeiger
verweisen. mehr
-
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
07.03.2024 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen
für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen
im Bundesanzeiger. mehr
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Warnung vor Phishing-Mails
16.11.2023 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche
Notwendigkeit einer Anforderung eines digitalen Schlüssels aufgrund einer vermeintlich
unvollständigen Datenübermittlung bezüglich einer E-Mail-Adresse verweisen. mehr
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Neue XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse
23.10.2023 – Für die Nutzer der "XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" steht ab sofort eine neue
Fassung der HGB-Taxonomie in der Version 6.7 zur Verfügung. mehr
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Wichtiger Hinweis zur Identifizierung
31.03.2023 – Wenn Sie zur Identitätsprüfung den elektronischen Identitätsnachweis mithilfe der
BAnz-ID-App nutzen möchten, ist es erforderlich, die aktuelle App-Version zu verwenden,
da es sonst zu Störungen beim Identifizierungsvorgang kommen kann. mehr
-
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
25.03.2023 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen
für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen
im Bundesanzeiger. mehr
-
Warnung vor Phishing-Mails
27.02.2023 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche
Notwendigkeit einer Aktualisierung von Daten unter dem Link https://www.unternehmensregister.de/Kontrolle
verweisen. mehr
Jahresabschlüsse Veröffentlichung – So geht’s
In 4 Schritten zur Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses.
mehr
Jahresabschlüsse Hinterlegung – So geht’s
Wie Sie Ihren Jahresabschluss hinterlegen statt veröffentlichen.
mehr
Technische Standards
Mit XML-Schemata und XBRL-Taxonomien passen Sie den Jahresabschluss an Ihre individuellen
Bedürfnisse an. Mit speziellen Schnittstellen können Sie Ihre Daten schneller übermitteln.
zu den Informationen und Downloads
Abrufe im Unternehmensregister
Eine Liste Ihrer Abrufdaten aus dem Unternehmensregister erhalten Sie im Bereich
„Meine Daten“.
zur Liste der Abrufdaten
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Service
Mit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 müssen Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 nicht mehr
an den Bundesanzeiger sondern direkt an das Unternehmensregister übermitteln.
Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen
elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen.
Ohne elektronische Identifikation können seit dem 01.08.2022 keine Datenübermittlungen
an das Unternehmensregister mehr vorgenommen werden.
Warten Sie mit der Identifizierung nicht bis zum Tag der Übermittlung. Starten
Sie jetzt mit der einmaligen Identifizierung als zur Übermittlung Berechtigter.
Die Nicht-Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung – fehlende Identifikation – kann
letztlich dazu führen, dass eine Offenlegungssäumigkeit vorliegt und ein Ordnungsgeldverfahren
droht.
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Identifizierung wenden Sie sich bitte an unsere Servicenummer 0
800 – 1 23 42 09 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz). Aus
dem Ausland: +49 2 21/9 76 68 - 8400 (kostenpflichtig)
Angepasst an die Rechtslage nach DiRUG!
Der Bilanz-Navigator hilft Ihnen bei der Frage, wie und wo Sie Ihre Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte offenlegen müssen.
- Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
- Veröffentlichen oder hinterlegen?
Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen
Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.
Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)
Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die
Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen stehen Ihnen
im Unternehmensregister zur Verfügung.
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Unternehmensregister
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