Prozesseinstieg
Veröffentlichen im UnternehmensregisterBeauftragen Sie hier u. a. die Veröffentlichung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte. Wichtig: Rechnungslegungsunterlagen sind erst mit einem Geschäftsjahresbeginn
nach dem 31.12.2021 zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln. Vorherige
Geschäftsjahre sind weiterhin im Bundesanzeiger einzureichen und dort offenzulegen.
Hinterlegen im UnternehmensregisterBeauftragen Sie hier die dauerhafte Hinterlegung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen
von Kleinstunternehmen. Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen
sind erst mit einem Geschäftsjahresbeginn nach dem 31.12.2021 direkt an das Unternehmensregister
zu übermitteln. Vorherige Geschäftsjahre sind weiterhin beim Bundesanzeiger einzureichen
und von diesem zur Hinterlegung an das Unternehmensregister zu übermitteln.
Das maßgebliche Übermittlungsformat Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte
ist gemäß § 11 URV das XML-Format. Eine Ausnahme bilden Jahresfinanzberichte
und Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere
begeben. Diese Daten sind im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European
Single Electronic Format – ESEF) zu übermitteln. Dieses ist nach Maßgabe des Art.
3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 das XHTML-Format. Sie können auch
weitere bekannte Formate (PDF und Office) an das Unternehmensregister übermitteln.
Als registerführende Stelle wird der Bundesanzeiger Verlag gemäß § 15 URV die Konvertierung
gegen ein Konvertierungsentgelt durchführen. Siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen
/ Gebühren und Entgelte.
Meldungen
Aktuell
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Vorsicht vor unlauteren Anbietern
07.03.2024 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen
für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen
im Bundesanzeiger. mehr
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Warnung vor Phishing-Mails
16.11.2023 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche
Notwendigkeit einer Anforderung eines digitalen Schlüssels aufgrund einer vermeintlich
unvollständigen Datenübermittlung bezüglich einer E-Mail-Adresse verweisen. mehr
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Neue XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse
23.10.2023 – Für die Nutzer der "XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" steht ab sofort eine neue
Fassung der HGB-Taxonomie in der Version 6.7 zur Verfügung. mehr
-
Wichtiger Hinweis zur Identifizierung
31.03.2023 – Wenn Sie zur Identitätsprüfung den elektronischen Identitätsnachweis mithilfe der
BAnz-ID-App nutzen möchten, ist es erforderlich, die aktuelle App-Version zu verwenden,
da es sonst zu Störungen beim Identifizierungsvorgang kommen kann. mehr
-
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
25.03.2023 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen
für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen
im Bundesanzeiger. mehr
-
Warnung vor Phishing-Mails
27.02.2023 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche
Notwendigkeit einer Aktualisierung von Daten unter dem Link https://www.unternehmensregister.de/Kontrolle
verweisen. mehr
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Neue XML-Musterdateien für Fondsberichte
19.12.2022 – Für die Nutzer der „DTD Fondsberichte“ stehen ab sofort neue XML-Musterdateien für
Fondsberichte (vorher: „Beispiel Fondsberichte“) zur Verfügung. mehr
-
Neue XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse
24.11.2022 – Für die Nutzer der "XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" steht ab sofort eine neue
Fassung der HGB-Taxonomie in der Version 6.6 zur Verfügung. mehr
-
Warnung vor Phishing-Mails
18.11.2022 – Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die Domain
bundesanzeigerkey.com und auf die angebliche Notwendigkeit einer Anforderung eines
digitalen Schlüssels verweisen. mehr
-
Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
01.08.2022 – Am 01.08.2022 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie
– DiRUG – in Kraft getreten. Infolgedessen dürfen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte
je nach Geschäftsjahresbeginn nicht mehr im Bundesanzeiger eingereicht werden. mehr
Warnung vor Phishing-Mails
Aus aktuellem Anlass warnt der Bundesanzeiger Verlag vor E-Mails, die auf die angebliche
Notwendigkeit einer Aktualisierung von Kontaktdaten im Unternehmensregister oder Bundesanzeiger
verweisen.
Diese E-Mails sind nicht vom Bundesanzeiger Verlag autorisiert, es handelt sich um
Phishing-Mails mit dem Ziel, die Übermittlung von Passwörtern oder die Leistung von
Zahlungen zu erschleichen. Bitte klicken Sie nicht auf Links, die in entsprechenden
E-Mails angezeigt werden, und folgen Sie ggfs. keinen Aufforderungen, Zahlungen zu
leisten.
Jahresabschlüsse Veröffentlichung – So geht’s
In 4 Schritten zur Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses.
mehr
Jahresabschlüsse Hinterlegung – So geht’s
Wie Sie Ihren Jahresabschluss hinterlegen statt veröffentlichen.
mehr
Technische Standards
Mit XML-Schemata und XBRL-Taxonomien passen Sie den Jahresabschluss an Ihre individuellen
Bedürfnisse an. Mit speziellen Schnittstellen können Sie Ihre Daten schneller übermitteln.
zu den Informationen und Downloads
Abrufe im Unternehmensregister
Eine Liste Ihrer Abrufdaten aus dem Unternehmensregister erhalten Sie im Bereich
„Meine Daten“.
zur Liste der Abrufdaten
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Service
Mit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 müssen Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 nicht mehr
an den Bundesanzeiger sondern direkt an das Unternehmensregister übermitteln.
Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen
elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen.
Ohne elektronische Identifikation können seit dem 01.08.2022 keine Datenübermittlungen
an das Unternehmensregister mehr vorgenommen werden.
Warten Sie mit der Identifizierung nicht bis zum Tag der Übermittlung. Starten
Sie jetzt mit der einmaligen Identifizierung als zur Übermittlung Berechtigter.
Die Nicht-Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung – fehlende Identifikation – kann
letztlich dazu führen, dass eine Offenlegungssäumigkeit vorliegt und ein Ordnungsgeldverfahren
droht.
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Identifizierung wenden Sie sich bitte an unsere Servicenummer 0
800 – 1 23 42 09 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz). Aus
dem Ausland: +49 2 21/9 76 68 - 8400 (kostenpflichtig)
Angepasst an die Rechtslage nach DiRUG!
Der Bilanz-Navigator hilft Ihnen bei der Frage, wie und wo Sie Ihre Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte offenlegen müssen.
- Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
- Veröffentlichen oder hinterlegen?
Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen
Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.
Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)
Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die
Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen stehen Ihnen
im Unternehmensregister zur Verfügung.
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Unternehmensregister
Alle Veröffentlichungen des Bundesanzeigers können Sie
kostenlos durchsuchen.
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