Mit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 müssen Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 nicht mehr
an den Bundesanzeiger sondern direkt an das Unternehmensregister übermitteln.
Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen
elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen.
Ohne elektronische Identifikation können seit dem 01.08.2022 keine Datenübermittlungen
an das Unternehmensregister mehr vorgenommen werden.
Warten Sie mit der Identifizierung nicht bis zum Tag der Übermittlung. Starten
Sie jetzt mit der einmaligen Identifizierung als zur Übermittlung Berechtigter.
Die Nicht-Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung – fehlende Identifikation – kann
letztlich dazu führen, dass eine Offenlegungssäumigkeit vorliegt und ein Ordnungsgeldverfahren
droht.
Bei Fragen zur Identifizierung wenden Sie sich bitte an unsere Servicenummer 0
800 – 1 23 42 09 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz). Aus
dem Ausland: +49 2 21/9 76 68 - 8400 (kostenpflichtig)
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