Beauftragen Sie hier die dauerhafte Hinterlegung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen.
Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.