Beauftragen Sie hier die dauerhafte Hinterlegung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen.

 

Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.

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