Jahresabschluss Veröffentlichung
In 4 Schritten zur Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses.
- 1. Schritt: Offenlegungspflicht prüfen
- 2. Schritt: Einmalig Registrieren
- 3. Schritt: Unterlagen übermitteln
- 4. Schritt: Daten verwalten
1. Schritt: Offenlegungspflicht prüfen
Prüfen Sie anhand der rechtlichen Bestimmungen (siehe Offenlegungsregeln), ob und inwieweit Ihr Unternehmen zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet ist. Kleinstunternehmen (Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften) können ihre Offenlegungspflicht durch die dauerhafte Hinterlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen erfüllen (siehe Jahresabschluss Hinterlegung).
2. Schritt: Einmalig registrieren
Klicken Sie auf „Registrieren“ in der Kopfzeile und füllen Sie das Registrierungsformular aus. Sie erhalten dann per E-Mail Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort), mit denen Sie sich auf der Publikations-Plattform anmelden können. Eine Registrierung müssen Sie nur einmalig vornehmen, auch wenn Sie für Tochterunternehmen oder für Dritte veröffentlichen wollen.
Prüfen Sie, ob eine elektronische Identifikation für Sie erforderlich ist. Details zur Registrierung und Identifizierung finden Sie unter So geht’s – Registrieren / Identifizieren.
3. Schritt: Unterlagen übermitteln
Welche Unterlagen Sie genau für Ihren Jahresabschluss einreichen müssen, können Sie in den Offenlegungsregeln nachlesen. Wenn Sie sich registriert und angemeldet haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen, Ihre Unterlagen zu übermitteln:
- Datei hochladen,
- Formular ausfüllen (nur für kleine Unternehmen).
Das maßgebliche Übermittlungsformat Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte ist gemäß § 11 URV das XML-Format. Eine Ausnahme bilden Jahresfinanzberichte und Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen, die als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben. Diese Daten sind im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF) zu übermitteln. Dieses ist nach Maßgabe des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 das XHTML-Format. Sie können auch weitere bekannte Formate (PDF und Office) an das Unternehmensregister übermitteln. Als registerführende Stelle wird der Bundesanzeiger Verlag gemäß § 15 URV die Konvertierung gegen ein Konvertierungsentgelt durchführen. Siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen / Gebühren und Entgelte.
Allgemeine Informationen für die Einreichung von Jahresabschlüssen im XBRL-Format finden Sie in einer Dokumentation:
Download Dokumentation (PDF) (920 kB)Ein Webformular steht für kleine Unternehmen (im Sinne von § 267 HGB) zur Verfügung. Im Formular müssen Sie nur Ihre Bilanzdaten in die mit den üblichen Bilanzpositionen vorbelegten Felder eintragen und in ein zweites Feld den Anhang hineinkopieren.
4. Schritt: Daten verwalten
Wenn Sie sich auf der Publikations-Plattform mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort anmelden, haben Sie Zugriff auf das Menü „Meine Daten“. Dort können Sie jederzeit Ihre Daten oder gespeicherten Vorlagen einsehen und diese bearbeiten. mehr
Preise / Gebühren und Entgelte
Die Preise bzw. Gebühren und Entgelte für Jahresabschlüsse gestalten sich in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem Anlieferungsformat. Sehen Sie dazu die AGB.
Arbeitshilfen
Zur Unterstützung bei der Übermittlung Ihrer Unterlagen bieten wir Ihnen Arbeitshilfen
und technische Standards zum Download an.
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