Prozesseinstieg
Veröffentlichen im Bundesanzeiger
 Beauftragen Sie hier Jahresabschlüsse, Gesellschaftsbekanntmachungen, gerichtliche
Bekanntmachungen oder Kapitalmarktinformationen zur Veröffentlichung.
Hinterlegen beim Bundesanzeiger
 Beauftragen Sie hier Jahresabschlüsse von Kleinstunternehmen zur Hinterlegung beim
Bundesanzeiger.
Das maßgebliche Übermittlungsformat Ihrer Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte
ist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 URV XML. Eine Ausnahme bilden Jahresfinanzberichte
oder Rechnungslegungsunterlagen eines Unternehmens, das als Inlandsemittent Wertpapiere
begibt. Diese haben als einheitliches elektronisches Berichtsformat (European Single
Electronic Format – ESEF) nach Art. 3 der Durchführungsverordnung 2018/815 XHTML einzureichen.
Sie können auch andere bekannte Formate (PDF und Office) an das Unternehmensregister
übermitteln. Als registerführende Stelle wird der Bundesanzeiger Verlag gemäß § 15
Abs. 1 Satz 2 URV die Konvertierung gegen ein Konvertierungsentgelt durchführen. Siehe
Allgemeine Nutzungsbedingungen / Gebühren und Entgelte.
Meldungen
Aktuell
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Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
01.08.2022 – Am 01.08.2022 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie
– DiRUG – in Kraft getreten. Infolgedessen dürfen Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte
je nach Geschäftsjahresbeginn nicht mehr im Bundesanzeiger eingereicht werden. mehr
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Neue XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse
15.11.2021 – Für die Nutzer der "XBRL-Taxonomie für Jahresabschlüsse" steht ab sofort eine neue
Fassung der HGB-Taxonomie in der Version 6.5 zur Verfügung. mehr
-
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
15.05.2021 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen
für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen
im Bundesanzeiger. mehr
Jahresabschlüsse Veröffentlichung – So geht’s
In 4 Schritten zur Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses.
mehr
Jahresabschlüsse Hinterlegung – So geht’s
Wie Sie Ihren Jahresabschluss hinterlegen statt veröffentlichen.
mehr
Technische Standards
Mit XML-Schemata und XBRL-Taxonomien passen Sie den Jahresabschluss an Ihre individuellen
Bedürfnisse an. Mit speziellen Schnittstellen können Sie Ihre Daten schneller übermitteln.
zu den Informationen und Downloads
Abrufe im Unternehmensregister
Eine Liste Ihrer Abrufdaten aus dem Unternehmensregister erhalten Sie im Bereich
„Meine Daten“.
zur Liste der Abrufdaten
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Service
Ohne elektronische Identifikation können seit dem 01.08.2022 keine Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte mehr an das Unternehmensregister übermittelt werden.
Warten Sie mit der Identifizierung nicht bis zum Tag der Übermittlung. Starten
Sie jetzt mit der einmaligen Identifizierung als zur Übermittlung Berechtigter.
Die Nicht-Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung – fehlende Identifikation – kann
letztlich dazu führen, dass eine Offenlegungssäumigkeit vorliegt und ein Ordnungsgeldverfahren
droht.
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Identifizierung wenden Sie sich bitte an unsere Servicenummer 0
800 – 1 23 42 09 (Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz). Aus
dem Ausland: +49 2 21/9 76 68 - 8400 (kostenpflichtig)
Der Bilanz-Navigator hilft Ihnen bei der Frage, wie und wo Sie Ihre Rechnungslegungsunterlagen
und Unternehmensberichte offenlegen müssen.
- Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?
- Veröffentlichen oder hinterlegen?
Tipps zur Nutzung der Publikations-Plattform finden Sie in den Bereichen
Wissenswertes bzw. Fragen & Antworten.
Oder wenden Sie sich an unsere Servicenummer 0 800 – 1 23 43 39
(Mo–Fr von 8 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz).
Aus dem Ausland: +49 2 21/9 76 68-0 (kostenpflichtig)
Unternehmensveröffentlichungen und Registerinformationen sowie die
Möglichkeit der Beauskunftung von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen stehen Ihnen
im Unternehmensregister zur Verfügung.
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