Veröffentlichen
Hier können Sie Aufträge für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im Unternehmensregister übermitteln. Bitte melden Sie sich zuerst an oder »registrieren Sie sich.
Hilfen rund um Ihre Veröffentlichungen im Bundesanzeiger
Der elektronische Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten.
Bitte reichen Sie Ihre Jahresabschlussunterlagen ausschließlich beim Bundesanzeiger ein.
- »AGB / Preise
- »Jahresabschluss Offenlegungsregeln
- »Jahresabschluss Veröffentlichung
- Wie Sie im Klageregister veröffentlichen. (PDF)
- »Schnittstellen für die Übermittlung Ihrer Veröffentlichungen, z.B. Fondspreise.
Hilfen rund um Ihre Aufträge an das Unternehmensregister
Im Unternehmensregister werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt.
Sie können als Wertpapieremittent aufgrund gesetzlicher Vorgaben Veröffentlichungen in das Unternehmensregister einstellen. Es gilt die Unternehmensregisterverordnung (URV) und die Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO).
- »AGB / Preise
- »Was Sie im Unternehmensregister veröffentlichen müssen und wie Sie Ihre Unterlagen elektronisch an das Unternehmensregister einreichen.