Wer darf einen Jahresabschluss hinterlegen?

Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2012/6/EU und des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Die Hinterlegungsoption kann nur bei Jahresabschlüssen mit Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter „Wissenswertes – So geht´s – Jahresabschluss Hinterlegung“.